PKV für BeamteBeihilfe verstehen, bevor Sie unterschreiben

PKV für Beamte: Was Sie wissen müssen, bevor Sie unterschreiben

Von Kai Stockschläder, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geändert am 15. September 2026. Fachlich geprüft am 15. September 2026. Wie diese Seite entsteht.

Eine Frau sitzt an einem Küchentisch und liest ein Schreiben, daneben stehen eine Tasse und eine Obstschale.

Ihr Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen festen Prozentsatz Ihrer Krankheitskosten. Die private Krankenversicherung muss deshalb nur den verbleibenden Anteil absichern, meist 50 oder 30 Prozent. Genau deshalb ist der private Schutz für Beamte in den meisten Konstellationen günstiger als die freiwillige gesetzliche Versicherung, in der Sie einen einkommensabhängigen Beitrag ohne Zuschuss des Dienstherrn zahlen. Der Preis dafür: Die Entscheidung ist im Beamtenverhältnis praktisch nicht umkehrbar.

Kurz gesagt

  • Die Beihilfe übernimmt einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, beim Bund 50 Prozent im aktiven Dienst und 70 Prozent im Ruhestand (§ 46 Abs. 2 BBhV). Privat versichern Sie nur den Rest.
  • Ändert sich Ihr Bemessungssatz, beantragen Sie die Anpassung Ihres Tarifs innerhalb von sechs Monaten, dann ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten (§ 199 Abs. 2 VVG).
  • Die gesetzliche Kasse mit pauschaler Beihilfe kann günstiger sein, vor allem wenn mehrere Personen ohne eigenes Einkommen mitversichert werden müssen.
  • Bei Vorerkrankungen gibt es die Öffnungsaktion: Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe, Risikozuschlag höchstens 30 Prozent.
  • Die Entscheidung ist praktisch nicht umkehrbar, weil Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).

Was ist die PKV für Beamte?

Die private Krankenversicherung für Beamte ist eine Restkostenversicherung. Sie versichert nicht Ihre gesamten Krankheitskosten, sondern nur den Teil, den die Beihilfe Ihres Dienstherrn nicht übernimmt. Deshalb heißen die passenden Tarife bei den Versicherern auch Beihilfetarife oder beihilfekonforme Tarife.

Das System hat zwei Beteiligte. Die Beihilfestelle Ihres Dienstherrn erstattet nach den Beihilfevorschriften einen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen. Ihr privater Versicherer erstattet den Rest, sofern der Tarif die Leistung abdeckt. Sie reichen dieselbe Arztrechnung in der Regel bei beiden Stellen ein und bekommen zwei Erstattungen, die sich zu 100 Prozent ergänzen sollen.

Der entscheidende Punkt steckt im Wort „sollen". Beihilfefähig ist nicht gleichbedeutend mit dem, was auf Ihrer Rechnung steht. Die Beihilfestelle kürzt beispielsweise Positionen, die über bestimmte Höchstsätze hinausgehen oder die nach den Vorschriften nicht erstattungsfähig sind. Wenn Ihr privater Tarif diese Kürzung nicht auffängt, bleibt die Differenz bei Ihnen. Genau an dieser Stelle unterscheiden sich Tarife stärker voneinander als beim Beitrag.

Beamte haben zusätzlich keinen Arbeitgeberzuschuss im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Der Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an den Kosten, nicht über einen Beitragszuschuss. Wer sich stattdessen freiwillig gesetzlich versichert, zahlt den vollen Beitrag allein, sofern das Bundesland keine pauschale Beihilfe anbietet.

Wie funktioniert die Beihilfe?

Die Beihilfe ist keine Versicherung, sondern eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Sie erstattet einen festen Prozentsatz, den Bemessungssatz, auf die beihilfefähigen Aufwendungen. Dieser Satz hängt von drei Dingen ab: von Ihrem Status, von der Zahl Ihrer berücksichtigungsfähigen Kinder und davon, für wen die Leistung beantragt wird.

Beim Bund übernimmt die Beihilfe für aktive Beamtinnen und Beamte 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent (§ 46 BBhV). Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner erhalten 70 Prozent, berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent (§ 46 Abs. 2 BBhV). Alle Sätze stehen in der Übersicht der Bemessungssätze.

Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen und weichen in Einzelpunkten ab, teils erheblich, etwa bei Wahlleistungen im Krankenhaus oder bei der Einkommensgrenze für Ehepartner. Beim Bund sind Aufwendungen Ihres Ehegatten oder Lebenspartners beihilfefähig, wenn dessen Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Beantragung der Beihilfe 20.000 Euro nicht übersteigt (§ 6 Abs. 2 BBhV). Einzelheiten stehen unter Beihilfe des Bundes.

Für Sie folgt daraus eine einfache Rechenregel: Sie versichern privat immer nur die Differenz zu 100 Prozent. Ein Beihilfesatz von 50 Prozent bedeutet einen Tarif mit 50 Prozent Erstattung, bei 70 Prozent Beihilfe entsprechend 30 Prozent. Ändert sich Ihr Beihilfesatz, etwa mit dem zweiten Kind oder beim Eintritt in den Ruhestand, müssen Sie Ihren Tarif anpassen. Stellen Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung, muss der Versicherer ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten anpassen (§ 199 Abs. 2 VVG). Er ist nicht verpflichtet, Sie auf diese Frist hinzuweisen, und im Basistarif gilt die Regel nicht (§ 199 Abs. 3 VVG).

Welches Bundesland welche Besonderheiten hat, steht auf den Landesseiten im Bereich Beihilfe. Wer den eigenen Satz schnell bestimmen will, nutzt den Beihilfe-Rechner.

Was kostet die PKV für Beamte?

Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter, vom Beihilfesatz, vom Leistungsniveau des Tarifs, vom vereinbarten Selbstbehalt und vom Gesundheitszustand bei Antragstellung ab, nicht von Ihrer Besoldung. Eine seriöse Zahl ohne diese Angaben gibt es nicht, und Aussagen wie „ab 99 Euro" sagen nichts darüber, was Sie zahlen werden. Welche Größe wie stark wirkt und worauf Sie mit Familie und in der Pension achten sollten, steht unter Was die PKV für Beamte kostet.

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Was der Schutz in Ihrer Konstellation kostet, lässt sich in einem halbstündigen Gespräch klären, inklusive der Frage, ob sich der Wechsel für Sie überhaupt lohnt.

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PKV oder GKV mit pauschaler Beihilfe?

Die pauschale Beihilfe, teils auch Hamburger Modell genannt, ist eine Alternative zum klassischen Modell. Statt einer einzelfallbezogenen Erstattung zahlt der Dienstherr einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag, in der Regel etwa die Hälfte. Wer sie wählt, verzichtet auf die klassische Beihilfe. In mehreren Ländern, u. a. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern (§ 80a LBG M-V, ab 01.05.2026), wird die pauschale Beihilfe auch als Zuschuss zur privaten Vollversicherung gewährt.

Nach Angaben des PKV-Verbands, der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, bieten Stand 15.09.2026 elf Länder eine pauschale Beihilfe an. Der Bund ist nicht darunter. Die Liste steht unter pauschale Beihilfe.

Wer davon profitiert

Der Vorteil der gesetzlichen Kasse ist die beitragsfreie Familienversicherung. Sie wirkt genau dann, wenn mehrere Personen mitversichert werden müssen, die kein eigenes nennenswertes Einkommen haben. Ein Beamter mit nicht erwerbstätigem Ehepartner und drei Kindern zahlt gesetzlich einen einzigen Beitrag; privat wären es fünf. Der zweite Fall ist eine schwere Vorerkrankung, bei der die private Versicherung nur mit hohen Zuschlägen oder Ausschlüssen zustande käme.

Wo der Kipppunkt liegt

Der Vergleich hat zwei Seiten. Auf der einen Seite steht der halbe Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung, berechnet auf Ihre Besoldung bis zur Beitragsbemessungsgrenze, plus Pflegeversicherung. Auf der anderen Seite steht die Summe der privaten Beiträge für alle zu versichernden Personen, abzüglich des Umstands, dass jeweils nur der Restanteil versichert wird. Beide Werte verändern sich über die Zeit unterschiedlich: Der gesetzliche Beitrag wächst mit Besoldung und Beitragssatz, der private mit den Beitragsanpassungen und sinkt beim Übergang in den Ruhestand.

Die Gegenüberstellung für typische Konstellationen steht unter PKV oder gesetzliche Kasse.

In der Regel unwiderruflich, und das ist der Kern

Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Ausnahme: Sachsen-Anhalt (§ 3d BesVersEG LSA, seit 01.01.2026) erlaubt den Widerruf mit dreimonatiger Frist. Schleswig-Holstein gewährt den Zuschuss nur für bestimmte Gruppen. Wo kein Widerruf vorgesehen ist, kommen Sie nicht später zurück in die klassische Beihilfe, wenn die Kinder aus der Familienversicherung herauswachsen und die Rechnung sich dreht. Hinzu kommt ein Risiko, das oft übersehen wird: Nicht jedes Bundesland bietet die pauschale Beihilfe an. Wenn Sie den Dienstherrn wechseln, etwa bei einem Umzug oder einer Versetzung, kann Ihr neues Land dieses Modell nicht kennen. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe bindet nach den Hinweisen Hamburgs und Sachsens nur gegenüber dem bisherigen Dienstherrn. Wechseln Sie zu einem Dienstherrn, der keine pauschale Beihilfe anbietet, gilt dort dessen Beihilferecht, und Sie haben wieder Anspruch auf individuelle Beihilfe. Sie können dann in eine private Restkostenversicherung wechseln, allerdings mit dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand zu diesem Zeitpunkt, oder ohne Zuschuss in der gesetzlichen Kasse bleiben. Wie das in Ihrem Land geregelt ist, klären Sie vor einem Wechsel mit der Beihilfestelle.

Eine ausführliche Gegenüberstellung mit Rechnung steht auf der Seite pauschale Beihilfe.

Vorteile und Nachteile, ehrlich

Die private Krankenversicherung für Beamte hat handfeste Vorteile, und sie hat Nachteile, die in Verkaufsgesprächen selten vorkommen. Beides gehört zusammen.

Was dafür spricht

  • Der Beitrag ist bei den meisten Konstellationen niedriger als der halbe oder volle gesetzliche Beitrag, weil nur der Restanteil versichert wird.
  • Das Leistungsniveau ist vertraglich zugesagt. Was im Tarif steht, kann der Versicherer nicht einseitig streichen; gesetzliche Leistungskataloge dagegen ändern sich durch Gesetzgebung.
  • Wahlleistungen wie die Behandlung durch den Chefarzt oder das Zweibettzimmer sind in vielen Beihilfevorschriften vorgesehen und im Tarif ergänzbar.
  • Der Beitrag hängt nicht von Ihrer Besoldung ab. Eine Beförderung erhöht ihn nicht.

Was dagegen spricht

  • Die Entscheidung ist im Beamtenverhältnis praktisch endgültig. Eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung setzt Versicherungspflicht voraus, die bei Ihnen nicht entsteht.
  • Jede Person kostet einen eigenen Beitrag. Bei einem Alleinverdiener mit mehreren Kindern kann das teurer werden als der gesetzliche Beitrag.
  • Die Beiträge werden angepasst, und zwar in Schritten, nicht gleitend. Eine Anpassung von mehreren Prozent auf einmal ist normal und trifft Sie unabhängig von Ihrem Einkommen.
  • Der Gesundheitszustand bei Antragstellung wirkt lebenslang nach, über Zuschläge oder Ausschlüsse.
  • Sie treten in Vorleistung: Rechnungen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie danach bei zwei Stellen ein.

Wann die PKV für Beamte nicht passt

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist für Beamte in den meisten Fällen rechnerisch günstiger, aber er ist praktisch unumkehrbar. Es gibt Konstellationen, in denen die gesetzliche Kasse mit pauschaler Beihilfe die ruhigere Wahl ist.

Prüfen Sie besonders genau, wenn:

  • Ihr Ehepartner kein eigenes Einkommen hat und mehrere Kinder mitversichert werden müssen
  • eine Vorerkrankung zu hohen Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen führt
  • Sie in einem Land arbeiten, das die pauschale Beihilfe anbietet, und ein Wechsel des Dienstherrn wahrscheinlich ist
  • Sie in absehbarer Zeit aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden wollen

Beide Wege nebeneinander stehen unter PKV oder gesetzliche Kasse.

Worauf Sie bei Tarifen achten müssen

Beim Vergleich beihilfekonformer Tarife entscheidet nicht der Beitrag, sondern das Kleingedruckte an vier oder fünf Stellen. Wer nur auf den Monatsbeitrag schaut, kauft die Unterschiede ungesehen mit.

Beihilfeergänzung

Ein Beihilfeergänzungstarif fängt das auf, was die Beihilfestelle kürzt, obwohl die Rechnung berechtigt war. Ob sich der zusätzliche Beitrag lohnt, hängt vom Dienstherrn und davon ab, wie großzügig Ihr Grundtarif bereits ist. Welche Kürzungen ein Ergänzungstarif tatsächlich auffängt, steht in dessen Bedingungen; fragen Sie ausdrücklich nach, ob auch Eigenbehalte der Beihilfe erfasst sind. Bei Vorerkrankungen gilt außerdem: Ergänzungstarife unterliegen der normalen Gesundheitsprüfung, auch im Rahmen der Öffnungsaktion.

Wahlleistungen im Krankenhaus

Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind nicht überall beihilfefähig, und die Vorschriften unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern. Prüfen Sie, ob Ihr Dienstherr Wahlleistungen bezuschusst und ob dafür ein Eigenbehalt anfällt. [FACHLICH PRÜFEN: Welche Länder Wahlleistungen im Krankenhaus beihilfefähig stellen und unter welchen Bedingungen.]

Hilfsmittel

Achten Sie darauf, ob der Tarif ein geschlossenes Hilfsmittelverzeichnis führt oder offen formuliert ist. Ein geschlossenes Verzeichnis, das vor zwanzig Jahren erstellt wurde, kennt keine Hilfsmittel, die es damals noch nicht gab. Offene Klauseln sind hier langfristig wertvoller als ein um wenige Euro günstigerer Beitrag.

Psychotherapie

Hier lohnt der genaue Blick auf drei Punkte: die Zahl der erstattungsfähigen Sitzungen pro Jahr, die Frage, ob eine vorherige Zusage nötig ist, und ob auch die Behandlung durch psychologische Psychotherapeuten und nicht nur durch ärztliche erstattet wird.

Beitragsentlastung im Alter

Viele Versicherer bieten Bausteine an, mit denen Sie heute mehr zahlen, um den Beitrag ab einem bestimmten Alter zu senken. Das ist eine Sparentscheidung und sollte auch so gerechnet werden: Was zahlen Sie ein, was bekommen Sie ab wann, und was passiert damit bei einem Versichererwechsel. Ob ein angesparter Entlastungsbetrag bei einem Wechsel des Versicherers mitgenommen werden kann, hängt vom Tarif ab; fragen Sie vor Abschluss ausdrücklich danach.

Die fünf teuersten Fehler

  1. Den Antrag nach dem Beitrag auswählen. Die Differenz zwischen einem guten und einem schwachen Tarif zeigt sich erst im Leistungsfall, dann aber dauerhaft. Ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherers ist zwar nach § 204 VVG möglich, in einen besseren Tarif aber meist nur mit erneuter Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung.
  2. Gesundheitsfragen unvollständig beantworten. Wer eine Behandlung verschweigt, riskiert bei einer späteren Leistungsprüfung den Rücktritt des Versicherers vom Vertrag. Ein Risikozuschlag, den man kennt, ist besser als ein Vertrag, der im Ernstfall nicht hält.
  3. Den Beihilfesatz nach einer Änderung nicht anpassen. Mit dem zweiten Kind oder mit dem Ruhestand ändert sich Ihr Anspruch. Wer die Anpassung nicht innerhalb von sechs Monaten beantragt, verliert den Anspruch auf eine Umstellung ohne Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG) oder zahlt für eine Absicherung, die er nicht mehr braucht.
  4. Den Ehepartner übersehen. Ob Ihr Ehepartner beihilfeberechtigt ist, hängt an einer Einkommensgrenze. Wird sie überschritten, entsteht eine Lücke, die je nach Alter sehr teuer wird.
  5. Die pauschale Beihilfe wählen, ohne den Rest der Laufbahn zu rechnen. Die Entscheidung passt vielleicht zur Situation mit drei kleinen Kindern und wirkt in den meisten Ländern dennoch bis in die Pension, wenn die Kinder längst eigene Verträge haben.

Was gilt bei Vorerkrankungen?

Vor jedem Antrag steht eine Gesundheitsprüfung. Der Versicherer kann daraufhin einen Risikozuschlag verlangen, einzelne Leistungen ausschließen oder den Antrag ablehnen. Wichtig ist die Reihenfolge: Stellen Sie keinen Antrag, der abgelehnt werden könnte, sondern lassen Sie zuerst eine anonyme Risikovoranfrage laufen. Dabei werden Ihre Angaben ohne Namensnennung mehreren Versicherern vorgelegt.

Für Beamte und Beamtenanwärter gibt es zusätzlich die Öffnungsaktion. Sie ist eine freiwillige Branchenvereinbarung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer und kein gesetzlicher Anspruch. Den Antrag stellen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe. Nach den Bedingungen der Öffnungsaktion lehnen die teilnehmenden Versicherer Sie nicht wegen einer Vorerkrankung oder Behinderung ab. Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig, ein Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent begrenzt.

Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen. Die Aufnahmegarantie gilt nur für den beihilfekonformen Haupttarif; Beihilfeergänzungstarife unterliegen der normalen Gesundheitsprüfung. Und nur der erste verbindliche Antrag löst die Aufnahmepflicht aus. Stellen Sie deshalb vorher eine anonyme Risikovoranfrage.

Ausführlich steht das unter Öffnungsaktion und im Bereich Vorerkrankungen.

Was gilt für Anwärter und Referendare?

Als Anwärterin, Anwärter oder Referendar sind Sie bereits beihilfeberechtigt und brauchen deshalb schon während der Ausbildung eine Restkostenabsicherung. Die Versicherer bieten dafür Anwärtertarife mit stark reduziertem Beitrag an.

Auf zwei Punkte kommt es an. Erstens: die Anwartschaft auf den Wechsel in den regulären Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung nach Ende der Ausbildung. Ohne diese Zusage kann eine Erkrankung während der Ausbildungszeit den späteren Schutz verteuern. Zweitens: Ihr Eintrittsalter wird beim Abschluss festgeschrieben und wirkt über die gesamte Vertragslaufzeit. Wer früh abschließt, sichert sich ein niedrigeres Eintrittsalter; ob es beim Übergang in den regulären Tarif erhalten bleibt, steht in den Bedingungen des Versicherers.

Für Referendarinnen und Referendare kommt es zuerst auf den Status im Vorbereitungsdienst an. Mehr dazu unter Anwärter und Referendare. Was bei Lehrkräften und bei der Polizei anders läuft, steht unter PKV für Lehrkräfte und PKV bei der Polizei. Alle Gruppen im Überblick finden Sie unter Berufsgruppen.

Was passiert im Alter?

Zwei Entwicklungen laufen gegeneinander. Mit dem Eintritt in den Ruhestand steigt Ihr Beihilfesatz meist an, wodurch der zu versichernde Anteil und damit der Beitrag sinkt. Gleichzeitig steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung über die Jahre, weil die medizinischen Kosten steigen und die Menschen länger leben.

Gegen den zweiten Effekt arbeitet die Alterungsrückstellung: Sie zahlen in jungen Jahren mehr als Ihre erwarteten Kosten, der Überschuss wird verzinst angesammelt und dämpft später den Beitrag. Zusätzlich wird ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent des jährlichen Bruttobeitrags erhoben. Er gilt auch für Beihilfetarife, da sie substitutive Krankheitskostenversicherung nach § 146 VAG sind. Er beginnt spätestens mit dem Kalenderjahr, das auf Ihren 21. Geburtstag folgt, und endet in dem Kalenderjahr, in dem Sie 60 Jahre alt werden (§ 149 VAG). Ab Vollendung des 65. Lebensjahres werden diese Mittel verwendet, um Beitragserhöhungen ganz oder teilweise auszugleichen (§ 150 Abs. 3 VAG).

Realistisch bleibt: Ihr Beitrag wird in zwanzig Jahren höher sein als heute, in absoluten Zahlen. Ob er im Verhältnis zu Ihren Versorgungsbezügen höher ist, hängt vom Beihilfesatz im Ruhestand und von der Entwicklung beider Größen ab. Die Details stehen unter Kosten im Alter.

Welche Tarife kommen infrage?

Hier steht keine Rangliste. Wer Tarife in eine Reihenfolge bringt, gewichtet Leistungsmerkmale nach eigenen Annahmen, und diese Gewichtung passt selten zu Ihrer Situation. Sinnvoller ist eine Prüfliste, die Sie an jeden Tarif anlegen können:

  • Passt der Erstattungssatz exakt zu Ihrem Beihilfesatz, und ist die spätere Anpassung ohne Gesundheitsprüfung vertraglich zugesichert?
  • Ist das Hilfsmittelverzeichnis offen formuliert oder abschließend aufgezählt?
  • Wie viele Psychotherapiesitzungen sind ohne Zusage erstattungsfähig?
  • Werden Kürzungen der Beihilfestelle über einen Ergänzungsbaustein aufgefangen?
  • Gibt es eine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung, und was passiert bei Rechnungen darüber?
  • Wie hat sich der Beitrag dieses Tarifs in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wie groß ist der Bestand?

Die letzten beiden Punkte sagen mehr über die künftige Beitragsstabilität aus als jedes Siegel. Ausführlich unter Vergleichskriterien.

Häufige Fragen

Ist die PKV für Beamte immer günstiger als die gesetzliche Kasse?

Nein. Für einen alleinstehenden Beamten oder ein Paar mit zwei Einkommen ist sie fast immer deutlich günstiger, weil nur der Rest nach Beihilfe versichert wird. Bei einem nicht erwerbstätigen Ehepartner und mehreren Kindern kehrt sich das um, weil in der privaten Krankenversicherung jede Person einen eigenen Beitrag hat.

Kann ich von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Als Beamtin oder Beamter praktisch nicht. Die Rückkehr setzt Versicherungspflicht voraus, die im Beamtenverhältnis nicht entsteht. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr zusätzlich gesetzlich stark eingeschränkt. Planen Sie die Entscheidung deshalb so, als wäre sie endgültig.

Was ist die pauschale Beihilfe?

Statt der einzelfallbezogenen Beihilfe zahlt der Dienstherr einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag, meist die Hälfte; in mehreren Ländern auch zur privaten Vollversicherung. Wer sie wählt, verzichtet auf die klassische Beihilfe. Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Ausnahme: Sachsen-Anhalt (§ 3d BesVersEG LSA, seit 01.01.2026) erlaubt den Widerruf mit dreimonatiger Frist. Schleswig-Holstein gewährt den Zuschuss nur für bestimmte Gruppen.

Brauche ich als Beamter einen Beihilfeergänzungstarif?

Er schließt Lücken, die auch nach Beihilfe und Grundtarif bleiben, etwa bei Kürzungen der Beihilfestelle oder bei nicht voll beihilfefähigen Aufwendungen. Ob sich der zusätzliche Beitrag lohnt, hängt vom Dienstherrn und vom gewählten Grundtarif ab.

Was passiert mit meinem Beitrag im Ruhestand?

Der Beihilfesatz steigt für Versorgungsempfänger meist an, dadurch sinkt der zu versichernde Anteil und der Beitrag fällt spürbar. Gleichzeitig steigen die Beiträge über die Jahre durch Beitragsanpassungen. Beide Effekte wirken gegeneinander.

Was gilt für Beamtenanwärter?

Für Anwärter und Referendare bieten die Versicherer besondere Tarife mit stark reduziertem Beitrag während der Ausbildungszeit an. Wichtig ist die Vereinbarung, dass nach der Ausbildung ohne erneute Gesundheitsprüfung in den regulären Tarif gewechselt wird.

Was ist, wenn ich eine Vorerkrankung habe?

Der Versicherer kann einen Risikozuschlag verlangen, einen Leistungsausschluss vereinbaren oder den Antrag ablehnen. Vor dem Antrag sollte eine anonyme Risikovoranfrage laufen. Für Beamte gibt es zusätzlich die Öffnungsaktion, eine freiwillige Branchenvereinbarung der teilnehmenden Versicherer: keine Ablehnung wegen einer Vorerkrankung oder Behinderung, keine Leistungsausschlüsse und ein Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent, allerdings nur im beihilfekonformen Haupttarif.

Zahlt die Beihilfe auch für meine Kinder und meinen Ehepartner?

Berücksichtigungsfähige Kinder erhalten einen eigenen, höheren Beihilfesatz, beim Bund 80 Prozent (§ 46 Abs. 2 BBhV). Für Ehepartner gilt eine Einkommensgrenze: Beim Bund sind ihre Aufwendungen beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Beantragung der Beihilfe 20.000 Euro nicht übersteigt (§ 6 Abs. 2 BBhV). Die Länder können abweichen.

Wie schnell muss ich mich nach der Verbeamtung entscheiden?

Es gibt keine gesetzliche Frist von wenigen Tagen. Es gibt aber gute Gründe, nicht zu lange zu warten: Ihr Eintrittsalter beeinflusst den Beitrag dauerhaft, und den Antrag für die Öffnungsaktion stellen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe.

Quellen

  • § 46 BBhV zu den Bemessungssätzen, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
  • § 6 BBhV zur Einkommensgrenze für Ehepartner, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
  • § 6 SGB V zur Versicherungsfreiheit von Beamten, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
  • §§ 146, 149 und 150 VAG zum gesetzlichen Zuschlag, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
  • Verband der Privaten Krankenversicherung, Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Öffnungsaktion, Länder mit pauschaler Beihilfe), pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
  • privat-patienten.de, Verbraucherportal des PKV-Verbands, Beamte mit Vorerkrankungen, privat-patienten.de, Stand Juli 2024
  • Beihilfeverordnungen der Länder, jeweils in der geltenden Fassung [FACHLICH PRÜFEN: Direktlinks je Land ergänzen, kommt mit den Landesseiten in Block D.]
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere §§ 192 ff. und § 204, gesetze-im-internet.de/vvg
  • Verband der Privaten Krankenversicherung, Broschüre zur Öffnungsaktion für Beamte und Angehörige, pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
  • § 199 VVG zur Anpassung bei Änderung des Beihilfeanspruchs, gesetze-im-internet.de, Stand: 15.09.2026
  • § 80a LBG M-V zur pauschalen Beihilfe, ab 01.05.2026, laf-mv.de, Stand: 15.09.2026
  • § 3d BesVersEG LSA zum Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, seit 01.01.2026, mf.sachsen-anhalt.de, Stand: 15.09.2026
  • Bundesverwaltungsamt als Beihilfestelle des Bundes, bva.bund.de

Über den Autor

Diese Seite hat Kai Stockschläder geschrieben, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, Erlaubnisbehörde IHK Koblenz, seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig. Fachlich geprüft am 15. September 2026.

Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt; sie ist im Beitrag bereits enthalten. Ich verdiene nichts, wenn Sie in der gesetzlichen Kasse bleiben. Deshalb steht auf dieser Seite ausdrücklich, wann das die bessere Wahl ist. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.

Methodik: Wie ich recherchiere, welche Quellen gelten und wann eine Seite überarbeitet wird, steht unter Methodik.

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